Mehr Abzüge: Haben Sie schon Ihren Gehaltszettel für Juli geprüft?

Der Brutto-Netto-Rechner: So verwenden Sie das praktische Tool
Mit Juli 2023 greift eine gesetzliche Erhöhung der Beiträge zur Pflegeversicherung. Für viele bedeutet das weniger Netto vom Brutto. Prüfen Sie darum unbedingt Ihren Lohnzettel.

Beim Blick auf den Gehaltszettel kann man schon mal leicht zusammenzucken, denn vom Brutto wird jede Menge abgezogen. Die Pflegeversicherung (PV) gehört dabei noch zu den kleineren Posten, trotzdem sollten Sie für die Juli-Lohnabrechnung hier genauer hinsehen, denn die zu zahlenden Beiträge haben sich geändert.

Der Grund: Zum Juli 2023 greifen Änderungen durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG). Der Beitragssatz zur PV steigt auf insgesamt 3,4 Prozent. Kinderlose müssen außerdem einen Zuschlag von 0,6 Prozent zahlen, für Familien mit mehreren Kindern wird es dagegen günstiger. Der Beitragssatz sinkt auf bis zu 2,4 Prozent.

Werfen Sie einen Blick in die Tabelle unten, dann sehen Sie, wie viel Sie an PV-Beiträgen bisher gezahlt haben und wie die Werte ab Juli 2023 aussehen.

Beiträge zur Pflegeversicherung für Arbeitnehmer

ArbeitnehmerArbeitnehmeranteil PV bis Juni 2023Arbeitnehmeranteil PV ab Juli 2023

ohne Kinder

1,875%

2,3%

mit 1 Kind

1,525%

1,7%

mit 2 Kindern

1,525%

1,45%

mit 3 Kindern

1,525%

1,2%

mit 4 Kindern

1,525%

0,95%

mit 5 und mehr Kindern

1,525%

0,7%

Arbeitgeber zahlen mit

Arbeitgeber übernehmen einen Anteil der Beiträge.

Arbeitgeber übernehmen einen Anteil der Beiträge.

Bild: CHIP

Die Berechnung der genauen Beiträge ist nicht trivial und die ganze Sache hat sich aktuell verkompliziert. Den Beitrag zur PV müssen Arbeitnehmer nicht alleine aufbringen, die Arbeitgeber übernehmen die Hälfte. Beim bisherigen Beitragssatz von 3,05 Prozent ergibt das jeweils 1,525 Prozent für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Doch so brüderlich geteilt wird in der Praxis nicht immer, denn das Gesetz unterscheidet bisher zwischen Zahlern mit und ohne Kinder. Hat man keine Kinder und ist älter als 23 Jahre, wird ein Aufschlag fällig. Statt 3,05 Prozent werden dann 3,4 Prozent für die PV berechnet.

Der Arbeitgeberanteil ändert sich in diesem Fall aber nicht. Arbeitnehmer ohne Kinder haben dann also 1,875 Prozent Abzug auf der Lohnabrechnung stehen. Beispiel: Von 3.000 Euro Brutto sind das dann 56,25 Euro für Arbeitnehmer ohne Kinder. Mit Kindern liegt der Abzug bei 45,75 Euro für die PV, genauso hoch wie der Arbeitgeberanteil.

Das Bundesverfassungsgericht hat aber bereits im letzten Jahr entschieden, dass die reine Unterscheidung mit oder ohne Kinder nicht rechtens ist. Deshalb gibt es jetzt eine weiter aufgedröselte Staffelung der Beiträge nach Anzahl der Kinder.

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Pflegeversicherung: So viel mehr zahlen Sie ab Juli 2023

Ab Juli wird sich der Beitrag zur Pflegeversicherung für Arbeitnehmer ändern.

Ab Juli wird sich der Beitrag zur Pflegeversicherung für Arbeitnehmer ändern.

Bild: Screenshot/CHIP

Die Gehaltsabrechnung für Juli sollten Sie genau prüfen. Der neue Standardbeitragssatz für die PV wird um 0,35 Prozent angehoben und beträgt ab Juli 2023 3,4 Prozent. Die Aufteilung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezieht sich auf diesen Wert. Arbeitgeber übernehmen also künftig 1,7 Prozent, den Rest müssen Arbeitnehmer bezahlen.

  • Die 3,4 Prozent gelten aber nur für Mitglieder mit einem Kind. Bei Kinderlosen steigt der Beitrag auf 4 Prozent, denn es wird ein Zuschlag fällig. Rechnet man den Anteil der Arbeitgeber raus, bleiben 2,3 Prozent Abzug vom Gehalt für die PV.
  • Wenn wir das Rechenbeispiel von oben mit den 3.000 Euro Brutto noch einmal heranziehen, dann werden Kinderlosen künftig 81 Euro für die PV abgezogen, also rund 25 Euro mehr pro Monat.
  • Auch mit einem Kind zahlt man noch mehr als vorher, nämlich 1,7 Prozent im Vergleich zu 1,525 Prozent. Günstiger wird es erst ab zwei oder mehr Kindern. Für jedes Kind unter 25 Jahre wird der PV-Beitrag um 0,25 Prozent abgesenkt. Schluss ist dann aber bei fünf Kindern. Der Beitrag beträgt in diesem Fall 0,7 Prozent.
  • Für 3.000 Euro Brutto sind das dann bei kinderreichen Mitgliedern 21 Euro, also 24 Euro weniger als vorher. In der Tabelle unten haben wir den alten und neuen Arbeitnehmerbeitrag zur Pflegeversicherung gegenübergestellt.
  • Interessantes Detail: Die Senkung des Beitrags um 0,25 Prozent je Kind verliert man wieder, wenn die Kinder 25 Jahre alt werden. Man fällt dann Schritt für Schritt zurück auf den Beitragssatz für ein Kind. Den behält man aber lebenslang, unabhängig vom Alter der Kinder.

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