Wer Kinder erzieht und dadurch weniger arbeiten kann, bekommt Unterstützung von der Rentenversicherung. Die Erziehungszeiten können in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet werden, was zu einer höheren monatlichen Rente führt. Allerdings muss dies per Antrag offiziell festgestellt werden. Nur ein Elternteil kann zur selben Zeit profitieren. Wer keine Dokumente mehr verschicken will, kann dies jetzt auch über das neue Rentenportal tun. Die Anerkennung der Kindererziehungszeiten erfolgt in der Regel automatisch mit einer Kontenklärung vor dem Renteneintritt.