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Neue Abgasnorm und höhere Parkstrafen – Das ändert sich im neuen Jahr

30. Dezember 2019 | Franziska Albrecht

E-Auto Parkplatz
(Pixabay)E-Auto Parkplatz

Neues Jahr, neue Regeln. 2020 wird einiges anders im Straßenverkehr. Eine neue Abgasnorm wird zu Jahresbeginn in Kraft treten, in Fahrzeugen integrierte Messgeräte sollen für realitätsnahe Angaben zum Spritverbrauch sorgen und Falschparker werden noch tiefer in die Tasche greifen müssen. Wir haben einige der wichtigsten Änderungen im Straßenverkehr zusammengefasst.

Euro 6d: Verschärfung der Abgasnorm

Die Abgasnorm wird sich ab dem 1. Januar verschärfen. Wie aus dem offiziellen Bußgeldkatalog der Bundesregierung hervorgeht, durfte der im Labor festgelegte Grenzwert bei Stickoxiden bei den RDE-Tests („Real Driving Emissions“, zu deutsch: Emissionen bei Fahrten auf der Straße) mit der bisher geltenden Norm Euro 6d-TEMP um den Faktor 2,1 überschritten werden. Durch die neue Regelung Euro 6d darf das RDE-Ergebnis die festgelegte Emissionsmenge nur noch um das 1,5-Fache überschreiten. Damit soll verhindert werden, dass der vom Hersteller angegebene Schadstoffausstoß zu drastisch von den tatsächlichen Emissionen abweicht. 

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Fuel Consumption Monitoring: Neue Software für Spritverbrauch

Mit der neuen Abgasnorm einhergehend müssen Pkws und leichte Nutzfahrzeuge für die Typzulassung ab Jahresbeginn den Benzinverbrauch durch das „Fuel Consumption Monitoring“, kurz FCM, nachweisen können. Das berichtet die überregionale Tageszeitung Süddeutsche Zeitung. Durch das integrierte Verbrauchsmessgerät „On-Board Fuel Consumption Meter“ (OBFCM) werden Daten wie Durchschnittsverbrauch und die Häufigkeit elektrisch zurückgelegter Strecken aufgezeichnet und an die EU-Kommission geschickt. Auch damit sollen die Differenzen zwischen vom Hersteller angegebenen und dem tatsächlichen Spritverbrauch besser nachvollzogen und kontrolliert werden können. Nach Angaben der Süddeutschen seien neue Modell-Generationen, Facelifts und neue Motorisierungsvarianten davon betroffen. 2021 müssen alle Fahrzeuge mit Erstzulassung die FCM-Software besitzen. 

Parken auf Stellplätzen für E-Autos: 70-Euro-Knöllchen

Die Bundesregierung will zudem härter gegen Parksünder durchgreifen. Blockierte Stellplätze für batteriebetriebene Fahrzeuge waren in diesem Jahr keine Seltenheit und zogen regelmäßig den Zorn der E-Fahrer auf sich. Der Süddeutschen zufolge sollen Fahrer die Ihren Verbrenner hier abstellen, zukünftig 70 statt 55 Euro Strafe zahlen. Gleiches gilt zudem für das Parken in Feuerwehrzufahrten und auf Behindertenparkplätzen. Auch für das Behindern von Rettungsfahrzeugen werden neuerdings 70 Euro fällig.

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