Nächste Frist endet schon im Januar: Wer jetzt dringend den Führerschein umtauschen muss

Führerscheine bald ungültig: Alle Infos
Der Führerschein-Umtausch geht in die nächste Phase. Zum 19. Januar 2024 müssen viele Autofahrerinnen und Autofahrer ihren Alt-Führerschein umtauschen. CHIP erklärt, warum es ratsam ist, besser schon jetzt einen Antrag zu stellen.

Der Führerschein soll bis 2033 in der EU einheitlich und fälschungssicher werden. Um alle auf das dann nur noch gültige Scheckkarten-Format zu bringen, müssen rund 43 Millionen Dokumente umgetauscht werden.

Aktuell wichtig: Wer zwischen dem 1.1.1965 bis 31.12.1970 geboren wurde, muss den Führerschein bis zum 19.01.2024 umgetauscht haben.

Eine genaue Übersicht über alle Fristen können Sie den Tabellen weiter unten entnehmen.

Diese Führerscheine gelten schon seit Januar 2023 nicht mehr

Vergangenes Jahr endete die Frist für die Jahrgänge 1953 bis 1958. Wer zwischen 1. Januar 1953 und 31.12.1958 geboren wurde und gleichzeitig einen grauen und rosafarbenen Führerschein besitzt, hätte bis 19. Januar 2022 seinen alten Führerschein durch die Karte ersetzen müssen.

Wer zwischen 1. Januar 1959 und 31. Dezember 1964 geboren wurde und einen älteren Führerschein besitzt, hatte bis 19. Januar 2023 Zeit den Lappen auszutauschen.

Für bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellte Scheine ist das Geburtsjahr relevant.

Der Umtausch ist verpflichtend.

Fahren Autofahrerinnen und Autofahrer weiterhin mit dem alten "Lappen" und werden sie dabei erwischt, gilt ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Lkw- und Bus-Fahrer mit nicht mehr gültigen Alt-Führerscheinen begehen dann auch eine Straftat.

Da es aufgrund von Personalengpässen und hoher Arbeitslast zu sehr langen Wartezeiten bei der Bearbeitung kommt, ist es ratsam rechtzeitig einen Termin zu beantragen.

Wo kann ich den Führerschein umtauschen?

Zuständig für den Umtausch sind die Führerscheinstellen - also das Rathaus, das Landratsamt oder das Kreisverwaltungsreferat.

Betroffene sollten den Antrag im Idealfall jetzt schon stellen. Im Moment liegt die Bearbeitungszeit bei drei bis fünf Wochen. Kurz vor Fristende könnte es bei den Behörden zu einem Ansturm kommen, was wiederum die Dauer deutlich nach hinten schieben kann.

Der Austausch erfolgt ohne Gesundheitsuntersuchung und kostet etwa 26 Euro. Mit einem Aufpreis müssen Betroffene nur dann rechnen, wenn der Umtausch im Eilverfahren (Express) erfolgt oder der neue Führerschein per Post verschickt werden soll. Nicht alle Behörden bieten diesen Service an.

Auch werden Gebühren fällig, wenn die Schlüsselzahl zusätzlich eingetragen wird oder auch eine Zweiteintragung erfolgen muss. In München macht das zusätzlich 28,60 Euro aus.

Dem Antrag muss ein biometrisches Passfoto beiliegen. Hierfür verlangt der Profi-Fotograf zwischen 12 und 30 Euro. Beim Fotoautomaten am Bahnhof gibt es das nötige Passfoto zwar ab fünf Euro. Es ist allerdings ratsam, das biometrische Passfoto von einem Fotografen machen zu lassen, da es bestimmte Bestimmungen gibt, wie das biometrische Passfoto auszusehen hat.

Wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?

Wer vor dem 1. Januar 1953 geboren wurde, sollte folgende Fristen beachten:

Umtausch der Papierführerscheine

Ihr GeburtsjahrTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

vor dem 1.1.1953

19.01.2033

1.1.1953 bis 31.12.1958

19.01.2022

1.1.1959 bis 31.12.1964

19.01.2023

1.1.1965 bis 31.12.1970

19.01.2024

1.1.1971 oder später

19.01.2025

Wer nach 1981 geboren wurde, hat in der Regel seinen Führerschein im Jahr 1999 erhalten. Hier gilt dann nicht das Geburtsdatum, sondern das Datum der Ausstellung. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, gilt dann folgende Etappen-Frist.

Bis zu diesem Datum muss der Alt-Führerschein ausgetauscht sein.

Umtausch EU-Führerscheine

AusstellungszeitraumTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1.1.1999 bis 31.12.2001

19.1.2026

1.1.2002 bis 31.12.2004

19.1.2027

1.1.2005 bis 31.12.2007

19.1.2028

1.1. bis 31.12.2008

19.1.2029

1.1. bis 31.12.2009

19.1.2030

1.1. bis 31.12.2010

19.1.2031

1.1. bis 31.12.2011

19.1.2032

1.1.2012 bis 18.1.2013

19.1.2033