Site icon Online Geld Verdienen

BAföG und Nebenjob – das darfst du verdienen!

BAföG und Nebenjob - das darfst du verdienen!

Hi, ich bin Alex von meinBafög.de 
und auf unserem Kanal erfährst du   alles zum Thema BAföG. Also 
schau dir das Video jetzt an,   wenn du neben deinem Studium noch etwas 
dazuverdienen möchtest. Viel Spaß dabei! [Musik]   In diesem Video geht es um das Thema Nebenjob. 
Darfst du BAföG bekommen und gleichzeitig eine   Nebenjob haben? Während deines Studiums und 
während der Zeit, in der du BAföG erhältst,   darfst Du selbstverständlich einen Nebenjob 
haben und ausführen.

Dabei spielt es keine Rolle,   ob du einen Minijob zum Beispiel in einem 
Restaurant als Kellner oder Kellnerin hast,   ob du Werkstudent oder Werkstudentin bist oder 
neben deinem Studium selbstständig arbeitest.   Du musst dich nur an ein paar Regeln halten: Die 
erste Regel ist, dass es eine Obergrenze für dein   Einkommen gibt, das du maximal verdienen darfst, 
den sogenannten Freibetrag. Die zweite Regel ist,   dass du bei einer Werkstudententätigkeit 
nur maximal 20 Stunden in der Woche arbeiten   darfst. Genaueres dazu findest du auch in 
unserem Blogbeitrag. Den Beitrag haben wir   dir in der Videobeschreibung verlinkt. Wie 
viel darfst du verdienen, ohne dass es auf   das BAföG angerechnet wird? Wie schon gesagt, 
gibt es einen Freibetrag für dein Einkommen.   330 € monatlich bleiben grundsätzlich 
von deinem Einkommen anrechnungsfrei.   Fragst du dich jetzt, ob du überhaupt 
dann einen 520 Euro Job haben darfst? Ja,   das darfst du und ich erkläre dir jetzt auch, 
wie das funktioniert.

Bei der Berechnung   deines Einkommens zieht das BAföG-Amt 100 
€ monatlich als Werbungskostenpauschale und   21,6 % als Sozialabgaben, also die Beiträge zur 
Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung,   von deinem Einkommen ab. Bei einem Job, 
in dem du 520 Euro brutto verdienst,   erhältst du so im Ergebnis einen Betrag in Höhe 
von 329, 28 Cent. Also fast genau den Betrag,   der vom BAföG anrechnungsfrei bleibt. Dieser 
Betrag ist dein Einkommen im Sinne des BAföG.   Und genau das ist die Erklärung dafür, warum 
du einen 520 Euro-Job haben darfst, ohne dass   dieses Einkommen auf deine Förderung angerechnet 
wird. Die gleiche Formel gilt übrigens auch,   wenn du als Werkstudent oder als Werkstudenten 
arbeitest. Was passiert, wenn du mehr verdienst?   Grundsätzlich kannst du während deines Studiums 
so viel verdienen wie du möchtest. Auf eine Sache   solltest du aber immer achten: Verdienst 
du mehr als 520 € brutto, wird dir dieser   übersteigende Betrag von deinem BAföG abgezogen. 
Schauen wir uns dazu einmal ein Beispiel an:   Nehmen wir an, du bist Werkstudent und verdienst 
700 Euro brutto monatlich.

Davon abgezogen werden   die Werbungskostenpauschale von 100 Euro und die 
Sozialabgaben. Es ergibt sich ein anzurechnendes   Einkommen von 470,40 Euro. Da wir ja wissen, dass 
330 Euro von deinem Einkommen anrechnungsfrei   bleiben, werden dir also im Endeffekt nur 
140,40 € von deinem BAföG abgezogen. Es   handelt sich dabei um den übersteigenden Teil 
des Freibetrags. Was gibst du im BAföG-Antrag an,   wenn du noch nicht genau weißt, wie viel 
du verdienen wirst? Es ist sehr wichtig,   dass du bei der Angabe deines Einkommens ehrlich 
bist, denn es ist verboten, falsche Angaben zu   mache. Das ist nämlich dann ein BAföG-Betrug 
und wird strafrechtlich verfolgt. Jetzt bist   du dir aber vielleicht unsicher, was du bei deinem 
voraussichtlichen Einkommen im Förderungszeitraum   eintragen sollst? Wenn du zum Zeitpunkt der 
Antragstellung schon einen Arbeitsvertrag hast,   dann trage die Vergütung aus deinem Arbeitsvertrag 
ein. Hast du nur vor zuarbeiten, aber du hast noch   gar keinen konkreten Arbeitsplan und du hast auch 
noch keine Stelle? Dann trage erst einmal 0 €   bei dem Feld zu deinem Einkommen ein. Vergiss 
aber nicht, dem BAföG-Amt deinen Verdienst so   schnell wie möglich mitzuteilen, sobald du einen 
Arbeitsvertrag vorliegen hast, denn am Ende des   Bewilligungszeitraums ermittelt das BAföG-Amt, 
wie hoch dein Einkommen tatsächlich war.   Falls dein Einkommen niedriger war als 
du angegeben hast, bekommst du eventuell   eine Rückzahlung.

Falls es höher war als du 
angegeben hast, musst du den Teil der Förderung,   also den Betrag den du zu viel erhalten 
hast, zurückzahlen. Ganz wichtig ist:   Verändert sich dein Einkommen, musst du dich beim 
BAföG-Amt melden und diese Änderung mitteilen.   Dafür kannst du ganz einfach einen Brief oder eine 
E-Mail an dein zuständiges BAföG-Amt schicken,   in dem du die Änderungen beschreibst. Wie 
du siehst gibt es einige Möglichkeiten,   Geld neben dem Studium zu verdienen. 
Egal, wie viel du womit verdienst:   In jedem Fall bist du verpflichtet, es deinem 
zuständigen BAföG-Amt anzuzeigen. Du hast weitere   Fragen zum Thema Nebenjob? Auf unserer Webseite 
findest du einen hilfreichen Blogbeitrag dazu,   indem wir alle wichtigen Informationen für dich 
zusammengefasst haben. Das Team von MeinBafög.de   und ich wünschen Dir jetzt erst einmal alles 
Gute und viel Erfolg auf deinem weiteren Weg..

As found on YouTube

Exit mobile version