Kleinwindkraft – was ist das eigentlich?
Wie die großen Windkraft-Anlagen, die heute überall in Deutschland zu finden sind, nutzen auch die kleinen Windräder die unsichtbare Kraft des Windes zur Erzeugung von Strom. Das funktioniert in etwa wie bei einem Fahrrad-Dynamo. Der Wind versetzt mehrere, um eine Achse angebrachte Rotoren in eine Drehbewegung, durch die ein Generator elektrische Energie erzeugt. Typisch für die kleinen Windräder, die oft nicht mehr als 30 Kilowatt leisten, ist die unmittelbare Nähe zu Verbrauchern. Die Anlage für ein Einfamilienhaus könnte dabei zum Beispiel im Garten oder auf dem Dach installiert werden.
Welche Arten von kleinen Windrädern gibt es?
In der Kleinwindkraft unterscheidet man zwischen horizontalen und vertikalen Windrädern. Horizontale Anlagen, bei denen sich die Rotoren um eine liegende Achse drehen, funktionieren dabei genau wie große Anlagen. Sie bringen die meiste Leistung, wenn sie optimal im Wind stehen und müssen diesem daher immer nachgeführt werden. Vertikale Windräder, bei denen sich die Rotoren um eine aufrecht stehende Achse drehen, laufen dagegen, egal, aus welcher Richtung der Wind weht. Sie sind zwar weniger anfällig für starke Böen, arbeiten leiser und erzeugen kaum Vibrationen, haben dafür aber auch einen geringeren Wirkungsgrad. Bei gleicher Windstärke erzeugen vertikale Windräder also weniger Strom als horizontale.
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Wie viel Wind braucht das Windrad im Garten?
An einem Mast im Garten oder auf dem Hausdach installiert, können kleine Windkraftanlagen einen Teil des Strombedarfs im eigenen Haushalt decken. Anders als bei Photovoltaik-Anlagen – die elektrische Energie aus der Sonne gewinnen – funktioniert das auch nachts. Die einzige Voraussetzung: Der Wind muss wehen. Und das in einer ausreichenden Stärke. Denn Kleinwindkraft-Anlagen drehen sich zwar oft schon bei ruhigem Wind, entfalten ihre volle Leistung aber erst bei Geschwindigkeiten ab 10 m/s. Ohne Messinstrumente erkennt man das zum Beispiel daran, dass der Wind bereits deutlich hörbar ist und sich an den Bäumen auch größere Zweige bewegen. Bei schwachen Brisen, also immer dann, wenn sich Blätter und dünne Zweige an den Bäumen in der Umgebung bewegen, kommen Kleinwindräder oft nur auf etwa 20 Prozent ihrer Leistung. Ein Windrad, das nach Herstellerangabe 1.000 Watt erzeugen kann, würde dabei gerade einmal 200 Watt leisten. Zum Vergleich: Ein neuer Kühlschrank mit Gefrierfach – ein Dauerverbraucher im Haushalt - benötigt etwa 150 Watt.
Lohnt sich ein kleines Windrad im Garten?
Ob sich ein Windrad im eigenen Garten lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Weil jede Kilowattstunde, die in das öffentliche Netz eingespeist wird, nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mit nur etwas mehr als 6 Cent vergütet wird, sollten kleine Windräder immer zum Eigenverbrauch eingesetzt werden. Denn dann muss weniger Strom vom Versorger eingekauft werden. Wirtschaftlich ist eine Kleinwindkraft-Anlage dabei immer dann, wenn die Gestehungskosten des selbst erzeugten Stroms – also die Kosten für Installation und Betrieb des Windrades – niedriger sind als die Preise für Strom aus dem öffentlichen Netz. Während kleine Windkraftanlagen in einer für Einfamilienhäuser typischen Größe von 1 bis 1,5 Kilowatt bereits ab 3.000 Euro erhältlich sind, hängt die mögliche Einsparung meist allein von der Windgeschwindigkeit am Aufstellort ab. Ob sich eine Windkraftanlage lohnt, kann dabei nur nach einer Windmessung gesagt werden. Diese wird oft von den Anbietern der Kleinwindkraft-Anlagen selbst übernommen.
Wieviel Strom kann ein privates Windrad erzeugen?
Neben dem Standort entscheidet auch die Wahl des passenden Windrads darüber, ob die eigene Anlage erfolgreich arbeiten kann. Inzwischen bieten viele Hersteller Mini-Windkraftanlagen an. Die Anlage muss zum Windangebot des Standortes passen. Wenn wirklich alles stimmt, kann es klappen mit dem eigenen Wind-Strom: Eine gute Kleinwindanlage von 1,5 Kilowatt Nennleistung kann an einem Standort mit gutem Wind (mittlere Windgeschwindigkeit 4 Meter pro Sekunde) etwa 1.500 Kilowattstunden Strom pro Jahr erzeugen.
Worauf sollte man beim Kauf kleiner Windräder achten?
Wer sich für den Kauf einer Kleinwindkraft-Anlage entschieden hat, sollte einige Punkte beachten. Zum einen muss geprüft werden, ob für die Aufstellung eine Baugenehmigung beantragt werden muss. Aufschluss darüber geben die Bauordnungen der Bundesländer. In vielen ist die Aufstellung von Windkraftanlagen bis zu einer Höhe von 10 Metern frei. Soll das Windrad auf dem Hausdach installiert werden, ist es sinnvoll vorher einen Statiker zurate zu ziehen. Denn vor allem horizontale Windräder können im Betrieb Vibrationen erzeugen, die das Bauwerk nicht beeinträchtigen dürfen. Auch die Geräusche, die von den rotierenden Anlagen ausgehen, müssen innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen bleiben. Diese werden über die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - kurz TA Lärm – geregelt.
Bei den Windrädern selbst stehen transparente Erfahrungswerte, Testberichte unabhängiger Institute und Bewertungen unabhängiger Branchen-Experten für eine hohe Qualität. Verbrauscherschützer raten Eigentümern darüber hinaus zu gesunder Skepsis, wenn Hersteller damit werben, dass ihre Windräder durch besonderes Design besonders viel Strom erzeugen können. Selbst die beste Anlage kann nicht mehr Energie aus dem Wind herausholen als drin ist. Doppelte Windgeschwindigkeit bringt den achtfachen Ertrag - die halbe nur ein Achtel, ganz gleich, wie ausgetüftelt das Windrad ist.
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Was ist der richtige Standort für ein Windrad?
Sinnvoll ist eine kleine Windanlage nur dann, wenn der Standort sehr gut geeignet ist und in der Hauptwindrichtung möglichst keine Hindernisse den Wind ausbremsen. Der Wind sollte sozusagen Anlauf nehmen können, damit die Kleinwindkraftanlage optimale Erträge bringt. Im ungünstigen Fall stören jeder Strauch und jedes Haus. Und schon ein Wäldchen in 50 Metern Entfernung macht den Standort ungünstig. Wer in Küstennähe oder exponiert auf der Höhe wohnt, hat grundsätzlich bessere Voraussetzungen. Aber auch hier gilt: Vor und hinter dem Windrad müssen freie Flächen vorhanden sein.
Gibt es eine Förderung für ein privates Windrad?
Für die Finanzierung von Kleinwindkraft können Eigentümer:innen einen Förderkredit der KfW nutzen. Im Programm 270 "Erneuerbare Energien Standard" werden unter anderem Anlagen zur Stromerzeugung aus Windkraft gefördert. Bis zu 100 Prozent der Investionskosten können mit einem Darlehen der KfW finanziert werden, maximal sind 50 Millionen Euro pro Vorhaben zu günstigen Konditionen möglich.
Viele weitere hilfreiche Informationen zu Kosten und Wirtschaftlichkeit finden Eigentümer in der Broschüre "Kleinwindenergieanlagen" der Energieagentur NRW.
Handelt es sich um Ein- oder Zweifamilienhäuser und bewohnten Sie diese am 01. Februar 2002 selbst als Eigentümerin, gilt die Ausnahme von ...
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Antwort lesen »Nein. Hier hat sich nichts Wesentliches geändert. Die oberste Geschossecke muss nach § 47 GEG nur gedämmt werden, wenn Sie oder das Dach ...
Antwort lesen »Ob hier eine zusätzliche Dampfbremse erforderlich ist, hängt vom Aufbau der Dachdämmung ab. Bei der Kombination aus Beton, Dämmung und ...
Antwort lesen »Eine Antwort auf Ihre Frage hängt von der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ab. Günstig ist der Austausch, wenn Sie mit der Wärmepumpe ...
Antwort lesen »Hier empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller. Dieser gibt Ihnen eine verbindliche Auskunft darüber, welche Fassadenverkleidungen für ...
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Antwort lesen »Die DIN EN 1264-4 "Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung - Teil 4: Installation" empfiehlt einen R-Wert von ...
Antwort lesen »Die Ausnahmen von den Nachrüstpflichten des GEG gelten nur für Ein- und Zweifamilienhäuser, die ein Eigentümer am 01. Februar 2002 selbst ...
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Antwort lesen »Als neutrale Onlineplattform bieten wir selbst keine Baustoffe an. Diese bekommen Sie aber von einem Baustofffachhandel aus Ihrer Region. ...
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Antwort lesen »Aktuell können Sie hier leider noch keine Anträge stellen, da das entsprechende KfW-Portal noch nicht fertig gestellt wurde. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich nicht um ein Gebäude, das in den Geltungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes fällt (siehe Ausnahmen § 2 GEG ...
Antwort lesen »Gehört das Haus Ihrem Vater, muss dieser die Förderung für die Wärmepumpe als Eigentümer beantragen. Bewohnt er eine Wohnung selbst, ...
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Antwort lesen »Hier ist erst einmal mit keinen Auflagen zu rechnen. Möglicherweise muss die oberste Geschossdecke gedämmt werden, wenn diese frei ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Niedertemperatur- oder Brennwerttherme, wovon man bei dem Baujahr ausgehen kann, ist erst einmal nichts zu ...
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