das Bürgergeld hat am 1 Januar 2023 Harz 4 zur Sicherung des Existenzminimums abgelöst und um es vorwegzunehmen ja auch als bürgergeldempfängerin oder Empfänger kannst du dir mit einem Minijob etwas dazu verdienen was es dabei zu beachten gibt erkläre ich dir in diesem Video ich bin Mark und freue mich dass Du zuschaust eine wichtige Regelung kennst du vielleicht noch von Harz 4 wenn du als miniobberin oder miniobber Bürgergeld beziehst bleiben 100 € deines minijobverdienstes anrechnungsfrei die hast du schon mal zusätzlich im Geldbeutel Einkommen das diesen Freibetrag übersteigt wird anteilig auf das Bürgergeld angerechnet nehmen wir an du beziehst Bürgergeld und hast einen Minijob bei dem du mehr als 100 € Verdienst Randnotiz logischerweise sind es höchstens 538 € damit es ein Minijob bleibt zumindest im Jahr 2 4 von dem Teil deines monatlichen Einkommens der zwischen 100 und20 € liegt sind noch einmal 20% anrechnungsfreiom Verdienst über20 € können% behten werden schauen wir uns ein Beispiel an Volker verdient alserhilfe38 € im mon durch den Freibetrag hat er schon mal 100 € mehr im mon nun sind noch 438 € übri um deniten freetrag errenen von dem Teil des Verdienstes der zwischen 100 und 520 € liegt also in volgersfall 420 € werden noch einmal 20% nicht auf sein Bürgergeld angerechnet das sind 84 €.
Von dem Teil seines Verdienstes der über 520 € liegt also in Volkers Fall 18 € darf er 30% behalten also 5,40 € insgesamt hat Volker also durch sein Minijob 189 4 zusätzlich auf dem Konto gute Nachrichten gibt's für jüngere Personen es gelten höhere Freibeträge für Einkommen aus Schüler bzw Studentenjobs Einkommen aus einer beruflichen Ausbildung und Einkommen aus dem bundesfreiwilligenienst oder einem freiwilligen Dienst als FSJ oder FÖJ leistende also für Personen die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr machen hier gilt im Jahr 2024 ein Freibetrag von 5 18 € im Monat das gilt sogar während einer dreimonatigen Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung übrigens der Verdienst aus einem Schülerjob während der Ferien wird grundsätzlich nicht angerechnet so viel erstmal zur Kombi Bürgergeld und Minijob alle Informationen rund ums Bürgergeld findest du auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit und auf der Internetseite des Bundesministerium für Arbeit und Soziales dort werden auch allgemeine Fragen zum Bürgergeld beantwortet das waren die wichtigsten Infos zum Thema Bürgergeld und Minijob du möchtest rund ums Thema Minijob informiert bleiben dann abonniere doch direkt unseren Minijob Newsletter und verpasse nichts mehr wenn du es noch nicht getan hast abonniere auch den Kanal der Minijob zentrale und schau dir weitere Videos an schön dass du dabei warst bis zum nächsten Mal