Das hat sich geändert: Von Hartz IV zum Bürgergeld
Das Bürgergeld hat Anfang 2023 das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) abgelöst und bietet Selbstständigen seitdem einige entscheidende Vorteile. Das Beste daran? Du musst deine Selbstständigkeit nicht mehr aufgeben, um staatliche Unterstützung zu erhalten. Stattdessen kannst du deine Geschäftsidee weiter ausbauen und das Bürgergeld als finanzielle Ergänzung nutzen, bis sich deine Situation nach der Selbstständigkeit wieder stabilisiert hat.
Darüber hinaus wurden die Bedingungen für den Bürgergeld-Bezug deutlich entschärft. Du hast nun unabhängig von deinen Mietkosten für ein weiteres Jahr in deiner bisherigen Wohnung bleiben, ohne umziehen zu müssen. Auch dein Vermögen wird zunächst geschützt, bevor es auf die Leistungen des Bürgergeldes angerechnet wird. Die Änderungen stellen somit eine große Unterstützung für dich dar, um wieder erfolgreich zurück in die Selbstständigkeit zu finden.
Dein Anspruch auf Bürgergeld nach der Selbstständigkeit
Grundsätzlich haben alle Erwerbsfähigen in Deutschland Anspruch auf Bürgergeld, wenn ihr Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Das gilt auch für Selbstständige und Unternehmer, deren Geschäft vorübergehend nicht genug Einkommen generiert.
Um Bürgergeld zu erhalten, musst du jedoch folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Du bist bedürftig, d.h. dein Einkommen und dein Vermögen reichen nicht aus, um deinen Lebensunterhalt zu bestreiten.
- Du bist erwerbsfähig, d.h. du kannst mindestens 3 Stunden pro Tag einer Beschäftigung nachgehen.
- Du lebst dauerhaft in Deutschland.
Die gute Nachricht ist aber – musst deine Selbstständigkeit nicht aufgeben, um Bürgergeld zu beantragen. Als Selbstständiger gehörst du nach deinem Antrag zur Gruppe der sogenannten „Aufstocker“, die trotz Erwerbstätigkeit ergänzende staatliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Beachte: Zahlst du in die freiwillige Arbeitslosenversicherung ein, hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld I.
Bürgergeld beantragen während der Selbstständigkeit
Den Antrag auf Bürgergeld musst du bei deinem örtlichen Jobcenter stellen. Dort musst du neben deinen persönlichen Daten auch Informationen zu deiner selbstständigen Tätigkeit angeben. Dafür füllst du die sogenannte „Anlage EKS“ aus, in der du deine Einnahmen, Betriebsausgaben und andere relevante Kennzahlen deines Unternehmens auflistest.
Das Jobcenter prüft dann, ob dein Einkommen aus der Selbstständigkeit zusammen mit anderen möglichen Einkünften deinen Bedarf deckt. Ist dies nicht der Fall, erhältst du während deiner Selbstständigkeit Bürgergeld in Höhe der Differenz. Dabei gibt es einige Besonderheiten zu beachten:
- Im ersten Jahr deines Bürgergeld-Bezugs müssen die Jobcenter deine Wohnkosten in voller Höhe übernehmen, auch wenn sie eigentlich als zu hoch gelten. So hast du Zeit, dich auf deine Selbstständigkeit zu konzentrieren.
- Dein Vermögen wird bis 40.000 Euro (plus 15.000 Euro je weitere Person im Haushalt) in den ersten 12 Monaten nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Danach liegt die Vermögensgrenze bei 15.000 Euro pro Person.
- Bei deinem Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit gibt es Freibeträge: 100 Euro monatlich sind anrechnungsfrei, von Einkünften zwischen 520 und 1.000 Euro werden 30% nicht berücksichtigt.
Tipp: Um das beste aus deiner Situation rauszuholen, solltest du dich ausführlich von deinem Jobcenter beraten lassen.
So viel Bürgergeld bekommst du
Wie viel Bürgergeld du nach oder während deiner Selbstständigkeit erhältst, richtet sich nach deiner individuellen Situation. Grundsätzlich setzt es sich aus folgenden Komponenten zusammen:
- Regelbedarf: Dieser Betrag deckt deinen täglichen Lebensunterhalt ab. Für Alleinstehende liegt er 2024 bei 563 Euro monatlich.
- Wohnkosten: Die tatsächlichen Kosten für Miete und Nebenkosten werden in voller Höhe übernommen, zumindest im ersten Jahr.
- Mehrbedarf: Wenn du aufgrund besonderer Umstände (z.B. Alleinerziehung, Behinderung) einen erhöhten Bedarf hast, kann dieser zusätzlich berücksichtigt werden.
- Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung: Diese werden ebenfalls vom Bürgergeld abgedeckt.
Vom Bürgergeld zurück in die Selbstständigkeit
Der Bezug von Bürgergeld sollte allerdings keine Dauerlösung darstellen. Vielmehr soll es dir als Überbrückung dienen, bis dein Unternehmen wieder profitabel ist und du wieder auf eigenen Beinen stehst.
Dazu gehört, dass du einen konkreten Plan entwickelst, wie du vom Bürgergeld wieder zurück in die Selbstständigkeit gehst. Mögliche Wege können zum Beispiel sein:
- Optimierung deines Geschäftsmodells und deiner Vertriebskanäle
- Erschließung neuer Zielgruppen und Märkte
- Weiterbildung in relevanten Bereichen, um deine Kompetenzen zu stärken
- Aufnahme eines Nebenjobs zur Aufstockung deines Einkommens
Zurück in die Selbstständigkeit – Du brauchst Ideen?
Auch wenn das Bürgergeld in Notlagen eine wichtige finanzielle Stütze darstellt, sollte es nur als vorübergehende Lösung angesehen werden. Mittel- bis langfristig ist es ratsam, nach Möglichkeiten zu suchen, um wieder ein selbstständiges Einkommen zu erzielen. Also was kannst du tun? Wir haben einige Ideen mitgebracht, die du von zu Hause und mit geringem bis keinem Eigenkapital realisieren kannst.
Affiliate Marketing
Beim Affiliate Marketing kannst du mithilfe von Provisionen Geld verdienen, indem du auf deiner Website oder auf Social Media Produkte und Dienstleistungen anderer Anbieter bewirbst. Das bedeutet, wenn ein Kunde über deinen Partner-Link etwas kauft, fließt ein prozentualer Anteil des Umsatzes an dich zurück. So hast du die Möglichkeit, ohne eigene Produkte vom Bürgergeld wieder zurück in die Selbstständigkeit zu finden.
Coaching & Beratung
Verfügst du über spezifisches Fachwissen, das für andere von Wert sein kann? Dann lohnt sich der Aufbau eines Coaching– oder Beratungsangebots. Ob Fitnesstraining, Bewerbungsunterstützung oder Steuerfragen – mit der richtigen Nische und Außendarstellung kannst du als Selbstständiger lukrative Online-Kurse oder individuelle Coachings anbieten.
Print on Demand
Diese Geschäftsidee hat in den letzten Jahren einen enormen Aufschwung erlebt. Dieses Geschäftsmodell funktioniert so – du entwirfst und verkaufst Designs, Zitate oder individuelle Grafiken auf T-Shirts, Tassen, Taschen und anderen Produkten. Der Vorteil: Der Druck erfolgt erst nach einer Kundenbestellung beim Lieferanten deiner Wahl. So sparst du dir hohe Investitionen und Lagerkosten.
Restaurant oder Café eröffnen
Du kannst dir vorstellen, ein Restaurant oder ein gemütliches Café zu eröffnen? Dann eignen sich diese klassischen Konzepte für die Rückkehr in die Selbstständigkeit. Hierbei solltest du jedoch gründlich planen und die Anforderungen und Investitionen für den Aufbau eines Gastronomie- oder Einzelhandelbetriebs nicht unterschätzen.
Fazit: Bürgergeld nach Selbstständigkeit
Mit der Einführung des Bürgergeldes hat sich die Situation für Selbstständige und Unternehmer deutlich verbessert. Du solltest dich aber nicht schlecht fühlen, die Leistung in Anspruch zu nehmen, wenn dein Einkommen vorübergehend nicht ausreicht. Es kann dir den Weg zurück in die Unabhängigkeit ebnen – vorausgesetzt, du hast einen klaren Plan!
Affiliate-Marketing und Print-On-Demand sind daher spannende und lukrative Geschäftsmöglichkeiten, wie du wieder deinen Weg zurück in die erfolgreiche Selbstständigkeit finden kannst.
Ja, du kannst Bürgergeld beantragen, nachdem du selbstständig warst, sofern du die entsprechenden Voraussetzungen erfüllst. Die Höhe des Bürgergeldes hängt von deiner individuellen Situation ab, wie z.B. deinem Einkommen, deinem Vermögen und deinen familiären Verhältnissen.
Die Bearbeitungsdauer für einen Antrag auf Bürgergeld kann je nach Jobcenter variieren, beträgt aber in der Regel etwa vier bis sechs Wochen. Du wirst schriftlich über die Entscheidung informiert.