15.08.2022 11:03
Auf vergessenen Konten lagern allein in Deutschland bis zu 9 Milliarden Euro, von denen die Angehörigen nichts wissen. So finden Sie heraus, ob Sie auch noch ein unbekanntes Erbe haben.
Nach dem Tod eines Familiengliedes bleiben oft viele Fragen offen. Das betrifft auch das Erbe, denn nicht immer sind die finanziellen Verhältnisse transparent nachvollziehbar. Das zeigt sich auch anhand der Vielzahl «nachrichtenloser Konten» in Deutschland.
Schätzungen zufolge lagern darauf zwischen 2 und 9 Milliarden Euro. Allein die Sparkasse Dortmund führte im September 2019 rund 250.000 solcher Konten mit einem Gesamtguthaben von 4,7 Millionen Euro. Das berichtet der Blog Finanztip.
Doch wie finden Sie heraus, ob Ihnen vielleicht noch Geld aus einem Erbe zusteht? Und was ist die Rechtslage in Deutschland? Wir erklären, was Sie tun müssen, um unbekannte Konten zu finden.
Vergessene Konten finden: Das ist die Rechtslage in Deutschland
Konten oder Schließfächer: Manchmal sind Teile des Erbes einfach verschollen.
Die Geldinstitute in Deutschland sind verpflichtet, das Guthaben aufzubewahren und auszuzahlen, auch noch Jahrzehnte nach der letzten Kontobewegung.
Erst nach 30 Jahren muss das Geld laut Finanzamt ausgebucht und als Gewinn versteuert werden. Falls sich nach dieser Zeit Erben melden und den Anspruch glaubhaft nachweisen können, muss die Bank die Summe es trotzdem auszahlen.
Das bedeutet für Sie: Das Geld verfällt nicht. Der Haken dabei ist allerdings, dass auch weiterhin Kontoführungsgebühren abgebucht werden und das Guthaben so geschmälert wird.
Bankkonten aus dem Erbe aufspüren: So geht es
Leider müssen Sie bei der Suche sehr ins Detail gehen und jedes Institut kontaktieren.
Leider ist es in Deutschland ziemlich aufwändig, solche nachrichtenlosen Konten zu finden. Sie müssen auf verschiedenste Banken zugehen und die Nachforschungen selbst anstellen, denn die Institute unternehmen nichts dergleichen – schließlich ist das zu deren eigenem Vorteil.
- Sparkasse: Wenden Sie sich an den Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) unter nachforschung@dsgv.de und fügen Sie eine Kopie des Erbscheines mit. Außerdem müssen Sie Ihre aktuelle Anschrift und den letzten Wohnort des Verstorbenen nennen. Sollten Konten vorhanden sein, bekommen Sie im Anschluss Post.
- Volks- und Raiffeisenbank: Hier gibt es einen Service namens Kontonachforschung. Statt einer zentralen Stelle müssen Sie aber immer den Weg über den jeweiligen Regionalverband in Ihrem Bundesland gehen. Die Kontaktdaten dafür finden Sie auf einer interaktiven Karte. Auch hier benötigen Sie einen Erbschaftsnachweis.
- Bausparkassen und öffentliche Banken: Institute wie die Deutsche Kreditbank oder Landesbausparkassen zählen hierzu. Der Bundesverband VOEB bietet keine Nachforschungen an, Sie müssen sich konkret an die einzelnen Institute wenden.
- Private Banken: Hatte ein Verstorbener ein Konto bei der Deutschen Bank, Commerzbank oder ähnlichen privaten Instituten, wenden Sie sich an den Bundesverband deutscher Banken. Dieser leitet nach einem Erbschaftsnachweis ein bundesweites, kostenloses Nachforschungsverfahren ein.
Beachten Sie, dass bei diesem Vorgang auch Gebühren anfallen können, da die Nachforschungen für die Banken ebenfalls mit einem gewissen Aufwand verbunden sind.
Erbe liegt im Ausland: Wie sieht es anderswo aus?
Die Schweiz hat eine vorbildliche Lösung für das aufspüren verschollener Konten gefunden.
Es kann auch sein, dass Erblasser ihr Vermögen im benachbarten Ausland untergebracht haben. Daher könnte sich der Blick in andere Länder auch lohnen:
- Schweiz: Hier gibt es den sogenannten Banken-Ombudsmann, eine zentrale Anlaufstelle. Füllen Sie einen Fragebogen aus, fügen Sie eine Kopie des Personalausweises und des Erbscheins an und warten Sie bis zu einem Monat auf die Rückmeldung. Nur Vermögen, das länger als 60 Jahre ruht, muss automatisch an den Staat übergeben werden.
- Luxemburg: Der Bankenverband ABBL unterstützt Sie für 60 Euro mit einem Musterbrief, allen Adresslabels und weiteren Infos zur Nachforschung. Den Rest müssen Sie selbst erledigen.
- Österreich: Hier gestaltet sich die Lage schwierig, da Sie als Privatperson keine Kontensuche durchführen können. Stattdessen ist eine Anfrage von einem Gericht nötig – der verwalterische Vorgang führe aber oft ins Leere, daher besteht wenig Hoffnung.
In Großbritannien wandert verschollenes Geld übrigens nach 15 Jahren zu einer gemeinnützigen Förderbank und wird für soziale Zwecke eingesetzt. Allerdings können Bürger dort auch sehr einfach über das zentrale Web-Register My Lost Account kostenlos Bankkonten aufspüren.
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