27.08.2022 12:35
Mit der Homeoffice-Pauschale können viele ihre Energiekosten absetzen und unter Umständen 600 Euro und mehr für sich ergattern.
Wer soll das alles bloß bezahlen? Diese Fragen stellen sich viele Menschen derzeit mit Blick auf die steigenden Energiepreise – Sie sollten auf keinen Fall irgendwelche Hilfen vom Staat verschenken. Dazu zählt auch die Möglichkeit, Energiekosten von der Steuer abzusetzen.
Doch Sie können nicht einfach die Stromrechnung als Beleg ans Finanzamt schicken und hoffen, dass diese Rechnung beglichen wird. Über ein häusliches Arbeitszimmer oder die Homeoffice-Pauschale können Sie sich aber unter die Arme greifen lassen.
600 Euro einstreichen: Energiekosten absetzen per Homeoffice-Pauschale
Mit der Homeoffice-Pauschale können Heimarbeiter maximal 600 Euro ansetzen.
Was Sie privat für Ihren täglichen Bedarf aufwenden, können Sie nicht steuerlich geltend machen. Das gilt auch für die Energiekosten Zuhause. Anders sieht es jedoch aus, wenn Ihr Beruf mit ins Spiel kommt. Arbeiten Sie immer oder regelmäßig im Homeoffice, dann gibt es neuen Spielraum, um sich Geld zurück vom Staat zu holen.
Seit 2020 gibt es etwa die Homeoffice-Pauschale: Sie können für 120 Homeoffice-Tage je 5 Euro Werbungskosten ansetzen. Das sind insgesamt 600 Euro. Wichtig: Die Homeoffice-Pauschale wird in die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro eingerechnet. Sie gilt auch für 2021 und soll laut Regierungsplänen wohl auch 2022 gelten.
Am besten lassen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber eine Bescheinigung ausstellen, an wie vielen Tagen Sie im Homeoffice gearbeitet haben. Auch Azubis und Studierende sowie Selbständige und Freiberufler können die Homeoffice-Pauschale nutzen.
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1.250 Euro oder mehr: Häusliches Arbeitszimmer absetzen
Ein häusliches Arbeitszimmer bringt mehr Gestaltungsspielraum.
Die Homeoffice-Pauschale ist eine nette Sache. Noch besser ist es aber, wenn Sie ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich geltend machen können. Dann lassen sich 1.250 Euro und mehr steuerlich geltend machen. Damit das Finanzamt das anerkennt, müssen aber einige Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Arbeitszimmer muss Teil der Wohnung oder des Hauses sein.
- Es muss ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt werden und sich räumlich abtrennen lassen, etwa durch eine Tür.
- Absetzbar sind bis zu 1.250 Euro, wenn der Arbeitgeber noch einen Arbeitsplatz bereitstellt.
- Die Kostengrenze entfällt, wenn es keinen anderen Arbeitsplatz gibt.
- Das Arbeitszimmer muss der Mittelpunkt der Arbeit sein, Außendienstler mit heimischen Arbeitszimmer sind also an dieser Stelle ebenso raus wie Lehrkräfte. In diesen Fällen greift die Grenze von 1.250 Euro.
Kosten für Arbeitszimmer ansetzen
Einige Kosten lassen sich anteilig, andere komplett von der Steuer abziehen.
Erfüllen Sie die Bedingungen für ein häusliches Arbeitszimmer, können Sie unter anderem folgende Kosten anteilig nach Fläche im Vergleich zur restlichen Wohnung ansetzen:
- Miete
- Wasser, Strom und Heizung
- Reinigung
- Versicherungen
- Instandhaltung und Reparatur
Kosten für Büromöbel, Lampen, Teppiche oder Renovierung können komplett angesetzt werden. Arbeitsmittel wie Computer werden übrigens über die Nutzungsdauer abgeschrieben.
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