Fitnessstudios müssen Beiträge zurückzahlen: So holen Sie sich jetzt Ihr Geld zurück

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Nahezu alle Fitnessstudios waren während der Corona-Krise über mehrere Monate geschlossen. Der Bundesgerichtshof entschied nun: Wer während des Lockdowns nicht trainieren konnte, kann seine Mitgliedsbeiträge zurückfordern. CHIP Online sagt, wie Sie die Rückerstattung in pass away Wege leiten und wieviel Geld Ihnen dabei zusteht. #contentad-story-middle-1 margin: 0; #native _ teaser.desktop.hor Für Links auf dieser Seite zahlt der Händler ggf. eine Provision, z.B. für mit oder grüner Unterstreichung gekennzeichnete. Mehr Infos.Wer Ende 2019 einen Fitnessstudio-Vertrag abgeschlossen hat, zahlte über mehrere Monate hohe Mitgliederbeiträge

. Trotz der Filialschließungen buchte das Fitnessstudio monatlich 24,90 Euro vom Bankkonto ab.Das Studio wollte den Kunden weder das Geld noch einen Gutschein ausstellen. Die Betreiber boten stattdessen eine Gutschrift über pass away entsprechende Trainingszeit an, die der Kläger wiederum nicht wollte.Der Kunde fühlte sich durch dieses Vorgehen benachteiligt und klagte zunächst vor dem Amtsgericht&Papenburg&, das ihm recht gab und das Fitnessstudio zur Rückzahlung der Beiträge verpflichtete. Das Unternehmen ging in Berufung, hatte aber vor dem Landgericht Osnabrück keinen Erfolg. Nun bestätigte der BGH dessen Urteil: Das Studio muss die Mitgliederbeiträge zurückzahlen. «Der Zweck eines Fitnessstudiovertrags liegt in der regelmäßigen sportlichen Betätigung», begründeten die obersten Zivilrichterinnen und-richter in Karlsruhe.

Weil Fitnessstudios über mehrere Monate geschlossen waren, sei es unmöglich gewesen, diese Leistung zu erbringen.Zum Musterbrief: Rückzahlung der Fitnessstudio-Beiträge Wer kann jetzt Mitgliedergebühren zurückfordern? Betroffen sind Kundinnen und Kunden, die während der Corona-Pandemie einen laufenden Fitnessstudiovertrag hatten. Konnten Sie nicht trainieren, weil das Studio geschlossen war, können sie für den betroffenen Zeitraum nun das Geld zurückverlangen.Konkret gilt das, wenn das Fitnessstudio einen Gutschein verschickt hat und dieser nicht eingelöst wurde oder wenn das Studio pass away Ausfallzeiten nicht verrechnet hat- entweder in Form eines Gutscheins oder einer Rückerstattung.Verbraucherschützer erklärten auf Anfrage unserer Redaktion, dass es tatsächlich viele Kundinnen und Kunden gibt, pass away Beiträge fürs Fitnessstudio während der Corona-Pandemie uneingeschränkt weiterbezahlt haben und bisher nicht dafür entschädigt wurden. Es gibt allerdings wichtige Ausnahmen.Hat das Fitnessstudio einen Gutschein ausgestellt und haben Betroffene diesen schriftlich akzeptiert, kann das Geld nicht mehr

zurückgefordert werden. In vielen Fällen haben Betreiber auch

die Ausfallzeiten an den Vertrag angehängt, ist diese Zeit bereits verstrichen, können pass away Gebühren nicht rückwirkend eingefordert werden.Fallbeispiel: Max hat im Dezember 2019 einen Ein-Jahres-Vertrag für 19,90 Euro monatlich abgeschlossen. Er konnte zwischen Mitte März und Anfang Juni 2020 und zwischen Anfang November 2020 und Ende Dezember 2020 nicht trainieren, weil in diesen Monaten strenge Corona-Auflagen galten. Er überwies allerdings in dieser Zeit monatlich pass away Mitgliedsbeiträge. Das Fitnessstudio stellte ihm im Juli 2020 einen Gutschein aus, der ab Dezember 2020 gelten sollte. Max hätte für pass away ausgefallenen Monate, ohne zahlen zu müssen, weiter trainieren können. Max löste den Gutschein erstmals im Juni 2021 ein. Er hat nun kein Recht, pass away Gebühren zurückzufordern.Download-Tipp: Für Android und iOS: Die besten Trainings-Apps für zuhause Fordern Sie das Geld von Ihrem Fitnessstudio zurück Haben Sie keinen Gutschein erhalten oder haben Sie diesen nicht eingelöst, gilt es sofort zu handeln. Auch sollten Sie reagieren, wenn Ihnen das Fitnessstudio den Gutschein zugeschickt hat und Sie diesen nicht schriftlich akzeptiert haben.Rechnen Sie die Mitgliederbeiträge zusammen. Wir sagen Ihnen weiter unten, wann pass away Fitnessstudios in den Corona-Jahren 2020 und 2021 geschlossen waren. Machen Sie eine Kopie des Gutscheins. Setzen Sie einen Brief auf und legen Sie pass away Kopie bei. Schreiben Sie:»Sehr geehrte Damen und Herren, am ________( Ausstellungsdatum des Gutscheins einfügen)haben Sie mir einen Gutschein aufgrund der Corona-Pandemie nach Art. 240 § 5 EGBGB ausgestellt.Diesen habe ich nicht eingelöst. Ich fordere Sie daher auf, mir den gesamten Betrag des Gutscheins von ________(Summe einfügen) Euro zu erstatten und diesen auf mein Konto ________(Ihre IBAN einsetzen)bei der ________(Name der Bank und BIC in Klammern setzen )zu überweisen. Die Rückzahlung erwarte ich bis zum ________(maximal 14 Tage in der Zukunft ). Laut einen Urteil des Bundesgerichtshofs vom 4. Mai 2022( Az. XII ZR 64/21 )liegt der Zweck eines Fitnessstudiovertrags in der regelmäßigen sportlichen Betätigung. Bei einem Fitnessstudiovertrag mit mehrmonatiger fester Laufzeit ________(Ihre Kundennummer)ist gerade die regelmäßige und ganzjährige Öffnung und

Nutzbarkeit desStudios von entscheidender Bedeutung. Wenn Ihr Betrieb den Zutritt nicht mehr gewähren kann, wird der Vertragszweck, so das Urteil des Bundesgerichtshofs, nicht erreicht. Diese geschuldete Leistung

kann wegen des Zeitablaufs nicht nachgeholt werden.Ich sende Ihnen eine Kopie des Gutscheins zu und stehe Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.»Senden Sie den Brief per Einschreiben an das Fitnessstudio.Reagiert der Betrieb nicht innerhalb der festgelegten Frist, können Sie einen Mahnschreiben aufsetzen. Sollte das Fitnessstudio auch darauf nicht reagieren, können Sie sich entweder an die örtliche Verbraucherschutzzentrale oder einen Anwalt wenden.Zum Musterbrief: Rückzahlung der Fitnessstudio-Beiträge Wie hoch fällt die Entschädigung eigentlich aus? Die Fitnessstudios wurden bundesweit in Deutschland Mitte März 2020 geschlossen. Zwischen Ende 2021 und Anfang 2022 wurden regionale Lockdowns verhängt, hier sollten Betroffene bei den zuständigen Behörden vor Ort nachfragen und die genauen Lockdown-Daten telefonisch in Erfahrung bringen. Verrechnen Sie nun die Zeiträume taggenau.Fallbeispiel: Konnten Sie beispielsweise von 17. März bis 2. Juni nicht trainieren, sind das 77 Tage. Bei einer Mitgliedergebühr von 24,90 Euro ergibt das einen Tagessatz von 0,83 Euro. Ihnen würde somit für den Zeitraum eine Entschädigung von 63,91 Euro zustehen. Wann waren pass away Fitnessstudios in Deutschland 2020 und 2021 geschlossen? Baden-Württemberg: Fitnessstudios waren geschlossen vom 17. März bis 2.

Juni und vom 2. November 2020 bis 7. März 2021. Bayern: Fitnessstudios waren geschlossen vom 16. März bis 8. Juni und vom 2. November 2020 bis 20. Mai 2021. Berlin: Fitnessstudios waren geschlossen vom 11. März bis 2. Juni und vom 2. November 2020 bis 27. Mai 2021. Brandenburg: Fitnessstudios waren geschlossen vom 17. März bis 28. Mai und vom 1. November 2020 bis 27. Mai 2021. Bremen: Fitnessstudios waren geschlossen vom 17. März bis 27. Mai und vom 2. November 2020 bis 26. Mai 2021. Hamburg: Fitnessstudios waren geschlossen vom 15. März bis 27. Mai und vom 2. November 2020 bis 30. Mai 2021. Hessen: Fitnessstudios waren geschlossen vom 17.

März bis 15. Mai und vom 5. November 2020 bis 7. März 2021.Mecklenburg-Vorpommern: Fitnessstudios waren geschlossen vom 18. März

bis 25. Mai und vom 1. November 2020 bis 30. Mai 2021.

Niedersachsen: Fitnessstudios waren geschlossen vom 16. März bis 25. Mai und vom 2. November 2020 bis 9. Mai 2021.Nordrhein-Westfalen: Fitnessstudios waren geschlossen vom 17. März bis 11. Mai und vom 2. November 2020 bis 28. Februar 2021.Rheinland-Pfalz: Fitnessstudios waren geschlossen vom 18. März bis 27.

Mai und vom 2. November 2020 bis 26. Mai 2021. Saarland: Fitnessstudios

waren geschlossen vom 13. März bis 18. Mai und vom 2. November 2020 bis 25. April 2021. Sachsen: Fitnessstudios waren geschlossen vom 31. März bis 15. Mai und vom 2. November 2020 bis 10. Mai 2021. Außerdem vom 8. November 2021 bis 15. Januar 2022.Sachsen-Anhalt: Fitnessstudios waren geschlossen vom 22. März bis 28. Mai und vom 2. November 2020 bis 11. Juni 2021.Schleswig-Holstein: Fitnessstudios waren geschlossen vom 15. März bis 18. Mai und vom 2.

  • November 2020 bis 1. März 2021. Thüringen: Fitnessstudios waren geschlossen vom 25. März bis 22. Mai und vom 2. November 2020 bis 1. Juni 2021. Mehr zum Thema: #contentad-top-adsense-1 margin: 0;

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