Geld auf der Straße gefunden? Wann Sie es behalten dürfen – und wann nicht

Geld, das auf der Straße liegt, stecken viele wohl einfach ein. Doch Vorsicht: Wann Sie das Geld einfach behalten können und wann nicht, ist nach dem deutschen Fundrecht genau geregelt. Wir erklären Ihnen im Text und im Video, wie Sie im Zweifel richtig handeln.
Eine Münze, die Sie auf der Straße finden, dürfen Sie ohne Probleme behalten. Einen 20 Euro-Schein hingegen nicht. Gefundenes Geld oder Gegenstände dürfen nämlich nur bis zu einem bestimmten Wert einfach behalten werden. Geregelt wird dies durch das Fundrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch, BGB.
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Die Faustregel lässt sich recht einfach merken: Beträge über 10 Euro oder gefundene Gegenstände mit einem Wert jenseits von 10 Euro müssen Sie im Fundbüro melden. Meldet sich der Besitzer in den nächsten 6 Monaten nicht, können Sie das Geld bzw. den Gegenstand behalten. Findet sich ein Besitzer, haben Sie Anspruch auf Finderlohn. Bis 500 Euro sind das fünf Prozent. Bei einem höheren Wert stehen dem Finder drei Prozent des Werts zu. Allerdings kann der Finderlohn je nach Fundort auch anders geregelt sein. So besteht bei Fundgegenständen aus Bus und Bahn laut DB zum Beispiel erst ab 50 Euro ein Anspruch auf Finderlohn; bis 500 Euro gibt es 2,5 Prozent Finderlohn, bei höheren Beträgen 1,5 Prozent. Diese Regelung gilt auch in Räumen einer Behörde.
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