Kfz-Zulassung in Deutschland wird noch in diesem Jahr digital
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat eine neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung beschlossen, die die Kfz-Zulassung digitaler, schneller und günstiger machen soll. Ab dem 1. September können Bürger und Unternehmen ihre Fahrzeuge online anmelden und sofort losfahren.
Die Kfz-Zulassung wird digital: Das hat das Kabinett heute auf Vorschlag von Minister Dr. Volker Wissing beschlossen. Die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung soll – nach Zustimmung des Bundesrates – zum 1. September in Kraft treten.
«Ab September heißt es: Digital zulassen und sofort losfahren. Wir haben in Deutschland rund 20 Millionen Kfz-Zulassungsvorgänge pro Jahr. Mit unserer neuen Verordnung machen wir die Zulassung digitaler, schneller und günstiger. Wir wollen es den Menschen und Unternehmen so einfach wie möglich machen: Dank der neuen Vorschriften gehören lästige und zeitraubende Behördengänge der Vergangenheit an«, so Wissing.
Neu zugelassene Fahrzeuge dürfen direkt losfahren


Kabinett beschließt neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung des BMDV
Ein Vorteil der neuen Regelung: Ab dem 1. September ist es möglich, unmittelbar nach der digitalen Neuzulassung des Fahrzeugs am Straßenverkehr teilzunehmen. Als Nachweis dient die digitale Zulassungsbescheinigung. Bürgerinnen und Bürger müssen nicht mehr auf die Zusendung von Fahrzeugpapieren und Kennzeichen warten und können bis zu zehn Tage ohne diese fahren.
Neben der Möglichkeit, auch Sonderkennzeichen wie E-Kennzeichen, Oldtimer- und Saisonkennzeichen über das Internet zu beantragen, können nun erstmals auch juristische Personen die Zulassung eines Fahrzeugs digital über die bestehenden i-Kfz-Portale bei den Zulassungsbehörden abwickeln.
Darüber hinaus können seit dem 1. September juristische Personen des Privatrechts, wie z.B. Autohäuser und Zulassungsdienste, die sehr viele Zulassungsanträge pro Jahr stellen, diese Anträge bundesweit über eine einheitliche Schnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt, die sogenannte Zentrale Großkundenschnittstelle, digital in die i-Kfz-Portale einspeisen. Die Gebühren für die digitale Abwicklung der Fahrzeugzulassung werden mit dieser Verordnung im Vergleich zum Verfahren in der Behörde vor Ort deutlich günstiger.
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