Experten sind der Meinung, dass die neue Grundsteuer verfassungswidrig ist. Der Bund der Steuerzahler und der Verband Haus und Grund unterstützen erste Musterklagen gegen die Grundsteuerbewertung. Die Klagen richten sich nur gegen das in mehreren Ländern angewandte Bundesmodell.
Die Überarbeitung der Bewertung ist nötig, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Grundsteuerbewertung als verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber aufgefordert hatte, ein neues Bewertungsverfahren zu etablieren. Einer der Hauptkritikpunkte ist, dass sich beim Bundesmodell die Grundsteuer nach den Bodenrichtwerten berechnet.
Wenn Sie in einem Bundesland wohnen, das nach dem Bundesmodell vorgeht, können Sie gegen den Grundsteuerbescheid Einspruch einlegen. Die gestarteten Musterklagen prüfen, ob die Neubewertung der Grundstücke nach dem Bundesmodell verfassungsmäßig ist.