Millionen Impfzertifikate laufen bald ab: So prüfen Sie, ob Sie betroffen sind

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Wann läuft der Impstatus ab: Auffrischungsimpfung nötig?

Zum 1. Februar verfallen Millionen Impfzertifikate in ganz Europa.
Betroffene sollten deshalb unbedingt Ihren Status kontrollieren. CHIP beantwortet die wichtigsten Fragen.

Die Europäische Union befristet die Grundimmunisierung: Wer zwei Impfdosen der zugelassenen Impfstoffe erhalten hat, braucht spätestens nach neun Monaten eine Zusatzimpfung, sonst verliert man den Status als vollständig geimpft.

Das gilt auch für Genesene, die lediglich eine Genesungsimpfung bekommen haben. Ohne Booster-Impfung verfällt der Status.

Betroffene sollten sich schnellstmöglich den Booster-Schutz holen, wenn Sie nach der Frist als vollständig geimpft gelten wollen.

Unklar ist, ob auch der Status «ungültig» in der CovPass- und Corona-WarnApp angezeigt wird.

Lesetipp: Wie gut ist Ihr Corona-Schutz noch? Gratis-App stellt schnelle Prognose

Darauf sollten Betroffene achten

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Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Auch in Deutschland greift die Regelung. Die Bundesregierung hat dem europäischen Vorstoß zwar zugestimmt, wann die 9-Monats-Frist gelten soll, darüber gibt es bisher keine bestätigten Informationen. Möglich, dass Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Bundesländer dafür den Bund- und Ländergipfel am 24. Januar 2022 nutzen.

Auch die kürzere Gültigkeit für Genesene (von sechs auf drei Monate) könnte dann beschlossen werden. Das Robert-Koch-Institut hatte eine entsprechende Empfehlung am Wochenende ausgesprochen.

«Gültigkeit läuft nach neun Monaten ab»: Was heißt das?

Die Zertifikate werden europaweit digital vom jeweiligen Mitgliedstaat signiert. In Deutschland geschieht das beispielsweise im Auftrag des Robert-Koch-Instituts. Zugriff darauf haben auf die verschlüsselten Daten allerdings autorisierte Personen und Erfassungssysteme innerhalb der EU. So kann beispielsweise ein Mitarbeiterin am Pariser Flughafen einen in Berlin ausgestellten Impfnachweis prüfen.

Verliert ein digitales Impfzertifikat seine Gültigkeit, gilt es nicht mehr als Impfnachweis. Wer mit einem solchen Dokument Betriebe mit 2G-, 2G-Plus- oder 3G-Betriebe besuchen will oder verreisen will, muss dann mit Einschränkungen rechnen. Der Nachweis gilt als ungültig und der Impfstatus wird aufgehoben.

Passend zum Thema: Nachweis per 3G, 2G oder 2G plus: Corona-Warn-App bringt wichtige Verbesserung – nur eine Sache stört

Gilt das auch für Booster-Impfungen?

Eine aktuelle Empfehlung über die Gültigkeit der Booster-Impfung gibt es nicht. Daher läuft sie nicht ab (Stand: 18. Januar). In der Gesetzesvorlage der EU-Kommission ist die Rede von einem «abgeschlossenen Impfzyklus«, der nach 270 Tagen abläuft.

Welcher Stichtag gilt?

Die Gültigkeit verfällt neun Monate nach der Zweitimpfung, der Genesenimpfung oder dem Zeitpunkt der Grundimmunisierung. Nach bisherigem Stand sind alle Bundesbürger betroffen, die den Status

  • Impfung & Zweitimpfung,
  • Impfung & Genesung oder
  • Genesung & Genesenimpfung erhalten haben.

Das gilt für alle in der EU zugelassenen Impfstoffe – und auch für Kreuzimpfungen.

Weil die Regelung ab dem 1. Februar 2022 gilt, sind zunächst alle Bundesbürger betroffen, die vor dem 7. Mai 2021 als «vollständig geimpft» galten. Laut einer Auswertung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, die FOCUS Online vorliegt, waren das zu diesem Zeitpunkt 8,8 Millionen Menschen in Deutschland.

Um zu sehen, wann Ihr Impfnachweis abläuft, können Sie auch diesen Rechner benutzen.

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Downloads: Corona-Warn-App & Companion

Der Beitrag erschien zuerst bei Focus.de.

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