Das Bundesministerium der Justiz plant eine Meldepflicht bei Unfällen mit bloßen Sachschäden einzuführen. Das bedeutet, dass Unfallverursacher sich an neu eingerichtete Meldestellen wenden könnten, um die notwendigen Informationen digital zu übermitteln und dann ohne Wartezeit legal den Unfallort verlassen zu können.
Aktuell muss bei einem Unfall mit Sachschaden noch eine angemessene Zeit gewartet werden oder, falls der Fahrer des anderen Fahrzeugs nicht auftaucht, die Polizei kontaktiert werden. Die Meldepflicht soll zum modernisierten Strafgesetzbuch gehören, das bisher noch nicht offiziell in Kraft getreten ist.