Steuer schlägt auch bei Energiepauschale zu: So wenig bleibt Ihnen von den 300 Euro


Energiepauschale nur für Arbeitnehmer? So sichern auch Sie sich die 300 Euro

Als Gegenpol zu steigenden Kosten sind 300 Euro Energiepauschale eine willkommene Sache. Doch der komplette Betrag kommt meist nicht bei Ihnen an, denn auch dieser Bonus muss versteuert werden.

Ab September geht es mit der Auszahlung der Energiepreispauschale (EPP) los. 300 Euro gibt es für alle Anspruchsberechtigten und da die meisten Menschen dafür gar nichts aktiv machen müssen, ist das eine willkommene Maßnahme.
Doch die kompletten 300 Euro kommen in der Regel nicht auf dem Konto an. Der Haken ist leider, dass die EPP lohnsteuerpflichtig ist. So viel bleibt davon bei Ihnen übrig.

Lohnsteuerabzug auf 300 Euro EPP

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Von der Energiepauschale wird Lohnsteuer abgezogen.

Bild: Screenshot/CHIP

300 Euro mehr Bruttogehalt im September, so kann man die EPP für viele Menschen kurz zusammenfassen. Wie der Gesetzgeber festgelegt hat, unterliegt die vom Arbeitgeber ausgezahlte EPP aber als sogenannter «sonstiger Bezug» dem Lohnsteuerabzug. Der Staat kassiert also einen Teil seiner Pauschale gleich wieder ein.
Wie das Bundesfinanzministerium mitteilt, bleiben von den 300 Euro im Schnitt nur 193 Euro netto übrig. Das ist dann der durchschnittliche Betrag, der auf den Konten landet.
Da die Lohnsteuer aber nach Verdienst und Steuerklasse variiert, liegt der individuelle Abzug zwischen 0 und 142,42 Euro. Es gibt also Menschen, die erhalten die vollen 300 Euro, das andere Ende des Spektrums sind dann nur 158 Euro, die von 300 Euro Pauschale übrig bleiben.

So viel bleibt Ihnen von der Energiepauschale

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Das Finanzministerium stellt einen Rechner bereit, der auch die Netto-EPP ausspuckt.

Bild: Screenshot/CHIP

Doch wie berechnen Sie jetzt, was bei Ihnen von der EPP übrig bleibt? Leider ist das Thema Lohnsteuer komplex. Am einfachsten tippen Sie die für Sie zutreffenden Rahmenbedingungen in einen Gehaltsrechner ein und lassen sich anzeigen, was von Ihrem Brutto am Ende als Netto-Betrag übrig bleibt. Die Differenz zu Ihrem normalen Netto-Gehalt entspricht dann Ihrer EPP.
Wer einen hohen Steuersatz hat, bekommt am Ende entsprechend weniger bei der Energiepauschale raus – wer unter dem Grundfreibetrag bleibt, profitiert von der vollen Summe der Energiepreispauschale.
Einen vereinfachten Rechner mit Steuerklasse 1, mit dem Sie Ihre Lohnsteuer-Entlastung für das Jahr 2022 berechnen können, stellt das Finanzministerium bereit. Dort wird auch der Netto-Betrag der EPP angezeigt.

Download: Brutto Netto Rechner

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