Überwachungskameras für Haus und Hof: Unsere Top-3-Empfehlungen

Überwachungskameras für Haus und Hof: Unsere Top-3-Empfehlungen

Handelsübliche Überwachungskameras für den Privatgebrauch sind sehr einfach einzurichten, denn eine aufwändige Installation ist für Standardgeräte nicht nötig. Zudem lassen sich viele Überwachungskameras per Smartphone steuern. Wir zeigen Ihnen drei der interessantesten Produkte.

Vor allem in der dunklen Jahreszeit sind Überwachungskameras praktisch, um etwa Hinterhöfe, Garagen und Haustüren im Blick zu behalten, während man selbst noch im Büro sitzt. Zudem lassen sich die Kameras auch einfach als Katzencam einsetzen, um zu schauen, was der Stubentiger so treibt. Aber nicht nur in der dunklen Jahreszeit kann eine kleine Überwachungskamera sinnvoll sein – auch im Urlaub behalten Sie Ihr Heim so immer im Auge.

Wer möchte, kann die Überwachungskameras auch als Basis eines kompletten Smart-Homes nutzen, etwa, um für die Kinder Haustüren aus der Ferne öffnen zu können, das Licht einzuschalten, einen Notruf abzusetzen und vieles mehr.

In der folgenden Liste zeigen wir Ihnen drei Top-Produkte aus unseren Praxistests. Wenn Sie zu den einzelnen Überwachungskameras tiefergehende Informationen suchen oder allgemeine Tipps und Hinweise, sollten Sie einen Blick in unsere ausführliche Kaufberatung werfen. Was Sie rechtlich zu beachten gilt, zeigen wir Ihnen unterhalb der Tabelle.

Wo darf man filmen?

Grundsätzlich gilt, dass Sie nur auf Ihrem Privatbesitz filmen dürfen. Das bedeutet, dass auf dem Bild nicht Teile vom Nachbarsgrundstück, der Bürgersteig oder die Straße zu sehen sein dürfen. Filmen Sie hier andere Menschen verstößt das gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (mehr zum Thema: § 6b Bundesdatenschutzgesetz, «Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen). Alle Aufnahmen sind zudem nur für den Privatgebrauch und dürfen ohne Einwilligung der betroffenen Personen nicht veröffentlich werden, zum Beispiel, wenn Freunde und Bekannte an der Tür gefilmt wurden.

Sie dürfen Aufnahmen Ihres Grundstücks zur Beweissammlung nutzen, etwa, wenn Sie Opfer von Vandalismus waren und eine erneute Tat befürchten.

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