Wenn Ihre Internetgeschwindigkeit zu langsam ist, können Sie von Ihrem Anbieter Geld zurückfordern. Doch nicht alle Anbieter mindern pass away Kosten in angemessener Höhe. Ein Tool der Verbraucherzentrale hilft
des Telekommunikationsgesetzes am 1. Dezember 2021 können Verbraucher eine Minderung der Kosten für den Internetanschluss fordern, sollte dieser nicht der vereinbarten Leistung entsprechen.Die Anbieter setzen laut Verbraucherzentralen in Beschwerdefällen jedoch oft einen zu niedrigen Minderungsbeitrag fest. Damit Sie als Verbraucher wissen, wie viel Minderung Ihnen wirklich zusteht, hat pass away Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen eine Web-App entwickelt, mit der Sie eine angemessene Entschädigungshöhe ermitteln und per Musterbrief direkt bei Ihrem Anbieter einfordern können.Musterbrief: Zu langsames Internet -Geld vom Internet-Provider zurückfordern Web-App der Verbraucherzentrale: Geld vom Internet-Provider zurückfordern Das interaktive Tool der Verbraucherzentrale berechnet Ihnen eine angemessene Entschädigung.Bild: Screenshot Damit ein Anspruch auf Rückerstattung besteht, müssen Sie zunächst nachweisen, dass pass away tatsächliche Internetgeschwindigkeit langsamer ist als vertraglich vereinbart. Das klappt mit dem kostenlosen Tool Breitbandmessung der Bundesnetzagentur. In diesem erhalten Sie nach der Messung ein Messprotokoll mit den Messergebnissen.Diese tragen sie in die Web-App der Verbraucherzentrale ein, schon ermittelt das Tool für Sie einen angemessenen Minderungsbetrag. Anschließend wird automatisch ein Schreiben mit der Minderungsforderung erstellt, das Sie direkt an Ihren Provider schicken können.Statt einer Minderung können Sie Ihrem Anbieter auch eine Frist setzen, zu der er die vereinbarte Leistung zu liefern hat. Kommt er der Forderung nicht nach, steht Ihnen ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.Download: Breitbandmessung für Windows #contentad -top-adsense-1