Hi, ich bin Alex von meinBafög.de
und auf unserem Kanal erfährst du alles zum Thema BAföG. Also
schau dir das Video jetzt an, wenn du neben deinem Studium noch etwas
dazuverdienen möchtest. Viel Spaß dabei! [Musik] In diesem Video geht es um das Thema Nebenjob.
Darfst du BAföG bekommen und gleichzeitig eine Nebenjob haben? Während deines Studiums und
während der Zeit, in der du BAföG erhältst, darfst Du selbstverständlich einen Nebenjob
haben und ausführen.
Dabei spielt es keine Rolle, ob du einen Minijob zum Beispiel in einem
Restaurant als Kellner oder Kellnerin hast, ob du Werkstudent oder Werkstudentin bist oder
neben deinem Studium selbstständig arbeitest. Du musst dich nur an ein paar Regeln halten: Die
erste Regel ist, dass es eine Obergrenze für dein Einkommen gibt, das du maximal verdienen darfst,
den sogenannten Freibetrag. Die zweite Regel ist, dass du bei einer Werkstudententätigkeit
nur maximal 20 Stunden in der Woche arbeiten darfst. Genaueres dazu findest du auch in
unserem Blogbeitrag. Den Beitrag haben wir dir in der Videobeschreibung verlinkt. Wie
viel darfst du verdienen, ohne dass es auf das BAföG angerechnet wird? Wie schon gesagt,
gibt es einen Freibetrag für dein Einkommen. 330 € monatlich bleiben grundsätzlich
von deinem Einkommen anrechnungsfrei. Fragst du dich jetzt, ob du überhaupt
dann einen 520 Euro Job haben darfst? Ja, das darfst du und ich erkläre dir jetzt auch,
wie das funktioniert.
Bei der Berechnung deines Einkommens zieht das BAföG-Amt 100
€ monatlich als Werbungskostenpauschale und 21,6 % als Sozialabgaben, also die Beiträge zur
Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung, von deinem Einkommen ab. Bei einem Job,
in dem du 520 Euro brutto verdienst, erhältst du so im Ergebnis einen Betrag in Höhe
von 329, 28 Cent. Also fast genau den Betrag, der vom BAföG anrechnungsfrei bleibt. Dieser
Betrag ist dein Einkommen im Sinne des BAföG. Und genau das ist die Erklärung dafür, warum
du einen 520 Euro-Job haben darfst, ohne dass dieses Einkommen auf deine Förderung angerechnet
wird. Die gleiche Formel gilt übrigens auch, wenn du als Werkstudent oder als Werkstudenten
arbeitest. Was passiert, wenn du mehr verdienst? Grundsätzlich kannst du während deines Studiums
so viel verdienen wie du möchtest. Auf eine Sache solltest du aber immer achten: Verdienst
du mehr als 520 € brutto, wird dir dieser übersteigende Betrag von deinem BAföG abgezogen.
Schauen wir uns dazu einmal ein Beispiel an: Nehmen wir an, du bist Werkstudent und verdienst
700 Euro brutto monatlich.
Davon abgezogen werden die Werbungskostenpauschale von 100 Euro und die
Sozialabgaben. Es ergibt sich ein anzurechnendes Einkommen von 470,40 Euro. Da wir ja wissen, dass
330 Euro von deinem Einkommen anrechnungsfrei bleiben, werden dir also im Endeffekt nur
140,40 € von deinem BAföG abgezogen. Es handelt sich dabei um den übersteigenden Teil
des Freibetrags. Was gibst du im BAföG-Antrag an, wenn du noch nicht genau weißt, wie viel
du verdienen wirst? Es ist sehr wichtig, dass du bei der Angabe deines Einkommens ehrlich
bist, denn es ist verboten, falsche Angaben zu mache. Das ist nämlich dann ein BAföG-Betrug
und wird strafrechtlich verfolgt. Jetzt bist du dir aber vielleicht unsicher, was du bei deinem
voraussichtlichen Einkommen im Förderungszeitraum eintragen sollst? Wenn du zum Zeitpunkt der
Antragstellung schon einen Arbeitsvertrag hast, dann trage die Vergütung aus deinem Arbeitsvertrag
ein. Hast du nur vor zuarbeiten, aber du hast noch gar keinen konkreten Arbeitsplan und du hast auch
noch keine Stelle? Dann trage erst einmal 0 € bei dem Feld zu deinem Einkommen ein. Vergiss
aber nicht, dem BAföG-Amt deinen Verdienst so schnell wie möglich mitzuteilen, sobald du einen
Arbeitsvertrag vorliegen hast, denn am Ende des Bewilligungszeitraums ermittelt das BAföG-Amt,
wie hoch dein Einkommen tatsächlich war. Falls dein Einkommen niedriger war als
du angegeben hast, bekommst du eventuell eine Rückzahlung.
Falls es höher war als du
angegeben hast, musst du den Teil der Förderung, also den Betrag den du zu viel erhalten
hast, zurückzahlen. Ganz wichtig ist: Verändert sich dein Einkommen, musst du dich beim
BAföG-Amt melden und diese Änderung mitteilen. Dafür kannst du ganz einfach einen Brief oder eine
E-Mail an dein zuständiges BAföG-Amt schicken, in dem du die Änderungen beschreibst. Wie
du siehst gibt es einige Möglichkeiten, Geld neben dem Studium zu verdienen.
Egal, wie viel du womit verdienst: In jedem Fall bist du verpflichtet, es deinem
zuständigen BAföG-Amt anzuzeigen. Du hast weitere Fragen zum Thema Nebenjob? Auf unserer Webseite
findest du einen hilfreichen Blogbeitrag dazu, indem wir alle wichtigen Informationen für dich
zusammengefasst haben. Das Team von MeinBafög.de und ich wünschen Dir jetzt erst einmal alles
Gute und viel Erfolg auf deinem weiteren Weg..