Beim Aufstellen von Radarfallen müssen Polizei und Behörden Regeln einhalten. Dazu gehört auch der Abstand des Blitzers zum vorherigen Geschwindigkeitsschild. Der vorgeschriebene Mindestabstand beträgt in den meisten Fällen zwischen 75 und 200 Metern. Einige Länder haben jedoch keinen Mindestabstand oder können ihn unter bestimmten Umständen aufheben. An Gefahrenstellen mit erhöhtem Unfallrisiko oder bei einem schrittweisen Geschwindigkeitsabbau nach einem Geschwindigkeitstrichter dürfen sie den Mindestabstand unterschreiten, müssen aber gute Begründungen vorweisen können. Es spielt jedoch keine Rolle, wie nah der Blitzer am nächsten Schild steht – bis das höhere Tempo-Schild erreicht ist, darf nicht beschleunigt werden.