Seit dem 1. April soll es einfacher sein, das eigene Balkonkraftwerk anzumelden. Was jetzt zu tun ist, und wie es funktioniert, erklären wir hier.
Um sich unabhängig und nachhaltig selbst mit Strom zu versorgen, ist der Weg gar nicht mehr so weit – mit einem Balkonkraftwerk lässt sich in Nullkommanichts Solarenergie erzeugen. Aber ganz so einfach war es bisher nicht, es gab einige bürokratische Hürden, die genommen werden mussten. Mit dem Solarpaket 1 will die Bundesregierung diese Hindernisse allerdings nun deutlich verkleinern, damit auch kleine, private Stromerzeuger nicht unnötig aufgehalten werden. Inwiefern die Anmeldung sich seit dem 1. April vereinfacht hat, klären wir auf!
Änderungen bei der Anmeldung von Balkonkraftwerken seit 1. April
Die Bundesregierung hat sich auf das Solarpaket 1 geeinigt, der Beschluss soll noch im April über die Bühne gehen. Darin sind einige Punkte verankert, die für künftige Balkonkraftwerkbesitzer interessant sein dürften. Durch das Paket wird nicht nur die Wattgrenze von 600 auf 800 Watt erhöht, sondern auch die Anmeldung einfacher.
Seit dem 1. April wurde bereits die Registrierung im Marktstammdatenregister erheblich vereinfacht. Das bedeutet, dass Betreiber von Balkonkraftwerken deutlich weniger Fragen beantworten müssen. Neben einigen persönlichen Daten werden nur noch fünf spezifische Informationen zur Anlage selbst fällig. Zuvor waren es rund 20 Angaben – die Anmeldung ist damit zeitsparender geworden. Neue Registrierungshilfen beim Marktstammdatenregister vereinfachen die Anmeldung zusätzlich. Das sind die nötigen Angaben, die bei der Anmeldung abgefragt werden:
- Standort der Anlage
- Anzeige-Name der Einheit (Balkonkraftwerk)
- Technische Daten wie Gesamtleistung der Module, Leistung des Wechselrichters und Nummer des Stromzählers (Grenzwerte beachten)
- Zusätzliche technische Daten für den Stromspeicher, falls einer betrieben wird
Parallel zur Anmeldung im Marktstammdatenregister ist zurzeit noch eine Anmeldung beim örtlichen Strombetreiber sinnvoll. Auch hier finden sich in der Regel Formulare, die den Prozess vereinfachen. Eine Genehmigung durch den Netzbetreiber ist für Balkonkraftwerke nicht mehr nötig.
Balkonkraftwerke ab 2024 mit 800 Watt
Da es einfacher geworden ist, ein Balkonkraftwerk anzumelden, ist der Weg für den Kauf eines steckerfertigen Balkonkraftwerks geebnet. Obendrein wird dem baldigen Beschluss des Solarpakets auch Wattgrenze von 600 auf 800 Watt erhöht. Damit sollten künftige Eigenstromproduzenten schon jetzt auf Anlagen zurückgreifen, die einen 800-Watt-fähigen Wechselrichter beinhalten, so wie das Komplettset für den Balkon mit zwei und einem Hoymiles-Wechselrichter vom Anbieter Kleines Kraftwerk.
Die Details im Überblick:
- Zwei bifaziale Solarmodule: je 430 Watt mit neuester TOPCon-Technik
- Hoymiles HMS-800W-2T Wechselrichter: 600 Watt / upgradebar auf 800 Watt
- Anschlusskabel: fünf Meter Schuko-Kabel inklusive
Hier geht’s zum Angebot bei Kleines Kraftwerk
Balkonkraftwerk von TW Solar
Das Balkonset von TW Solar ist konfigurierbar, wobei das Grundpaket zwei Solarmodule mit je 425 Watt und einen 800-Watt-Wechselrichter wahlweise von Hoymiles oder Deye umfasst. Mit enthalten sind zudem ein Anschlusskabel optional mit fünf oder zehn Metern Länge sowie ein Paar MC4-Verlängerungskabel.
Die Details im Überblick:
- Zweimal Suntech Solarmodul: je 425 Watt mit der fortschrittlichen TOPCon-Technologie
- Deye- oder Hoymiles-Wechselrichter der neuen Generation: Ausgangsleistung von 800 Watt, drosselbar per App auf 600 Watt
- Anschlusskabel: fünf Meter Schuko-Kabel inklusive + ein Paar MC-4-Kabel
Hier geht’s zum Angebot bei Ebay
Alles neu macht der April: Für angehende Balkonkraftwerk-Besitzer wird es in Zukunft einfacher, die Anlage zu installieren und endlich eigenen Strom zu produzieren und zu verwenden.
Dieser Artikel enthält sogenannte Affiliate-Links. Mehr Informationen dazu gibt es hier.