Ab Januar 2024 wird der Kinderreisepass abgeschafft. Eltern müssen dann für ihre Kinder einen normalen, elektronischen Reisepass beantragen. Die Abschaffung betrifft jedoch nur neue Anträge. Der Kinderreisepass kann bis zum Gültigkeitsende weiterhin genutzt werden. Der Grund für die Abschaffung ist der Aufwand, der mit dem kurzen Gültigkeitszeitraum des Kinderreisepasses verbunden ist.
Dieser gilt nur ein Jahr. Außerdem gibt es Länder, die den Kinderreisepass nicht akzeptieren. Schon jetzt können Kinder einen normalen Reisepass mit sechs Jahren Gültigkeit beantragen. Reisen innerhalb der EU können mit dem Personalausweis getätigt werden, für Reisen außerhalb der EU ist ein Reisepass mit Chip notwendig. Im Vergleich zum günstigen Kinderreisepass ist der normale Reisepass zwar teurer, aber länger gültig und muss nicht jährlich verlängert werden.