Beeinträchtigtes Kundengeschäft bei der Postbank
Die Finanzaufsicht Bafin beobachtet seit dem Jahreswechsel 2022/2023 erhebliche Beeinträchtigungen bei der Abwicklung des Kundengeschäfts bei der Postbank und prüft, ob aufsichtlich relevante Mängel in dem Institut bestehen. Die Behörde teilte mit, dass zahlreiche Beschwerden von Kundinnen und Kunden der Postbank vorlägen. Sie habe die Konzernmutter Deutsche Bank aufgefordert, die Einschränkungen im Kundenservice schnellstmöglich abzustellen und ihren gesetzlichen Verpflichtungen zum Schutz der Kundinnen und Kunden nachzukommen. Gegebenenfalls werde man in diesem Zusammenhang aufsichtliche Maßnahmen verhängen.
Zahlreiche Störungen im Onlinebanking
Neben verschiedenen Störungen im Online- und Mobile-Banking sowie der mangelnden Erreichbarkeit des telefonischen Kundendienstes gab es auch lange Bearbeitungszeiten bei Pfändungs- und Nachlassangelegenheiten sowie bei der Abwicklung von Konten und Rückzahlung von Spareinlagen. Daneben kommt es insbesondere bei der Einrichtung und Verwaltung von Pfändungsschutzkonten zu erheblichen Beeinträchtigungen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte deswegen die Bafin eingeschaltet und Aufsichtsbeschwerde eingereicht, verbunden mit der Bitte um dringendes Einschreiten der Behörde. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erwartet, dass die Betroffenen nicht auf ihren Schäden sitzen bleiben.
Ombudsleute sollen schlichten
Die Bafin versicherte allen Betroffenen, dass sie den Anliegen umfassend nachgeht, verwies aber darauf, dass sie über Einzelfällen nicht entscheiden könne. Kundinnen und Kunden, denen durch das Verhalten der Postbank ein finanzieller Schaden entstanden oder Gewinn entgangen ist, müssen ihre Forderungen zivilrechtlich geltend machen. Eventuell kommt eine außergerichtliche Streitschlichtung durch die zuständigen Ombudsleute der Banken und Sparkassen in Betracht.
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